WIR BIETEN EINE VIELFALT AN LEISTUNGEN IM BRANDSCHUTZ

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Brandschutzkonzepte

Jährlich entstehen allein in der Bundesrepublik Deutschland Brandschäden in Milliardenhöhe. In Deutschland wird dem Brandschutz ein hoher Stellenwert im Rahmen der Sicherheit für Leben, Gesundheit und Sachwerte beigemessen. Vor dem Hintergrund der Brandkatastrophe im Flughafen Düsseldorf wurde die Gesetzgebung in mehreren Bundesländern sowie in der Musterbauordnung geändert und mit den Jahren immer weiter optimiert und konkretisiert.

Unsere Brandschutzkonzepte werden unten Beachtung der landesspezifischen Vorschriften erstellt. Bei Sonderbauten ist das Brandschutzkonzept ein wichtiger Bestandteil der Genehmigungsplanung und ist die Grundvoraussetzung, um ein Bauvorhaben im Bereich des Sonderbaus zu realisieren.

Wir bieten Ihnen die individuelle und kostenoptimierte brandschutztechnische Bewertung Ihres geplanten Bauwerkes.

Das Brandschutzkonzept stellt eine objektspezifische Gesamtbewertung des vorbeugenden (baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen) und abwehrenden Brandschutzes. Auch während der Durchführung von Baumaßnahmen, insbesondere bei Umbauten im Bestand, ist ein Brandschutzkonzept für Zwischenbauzustände von großer Bedeutung.

Erfahrener Anprechpartner für Brandschutz im Einzelhandel
Da die IDN Brandschutz Beratende Ingenieure Kläß PartG mbB gehäuft mit Fragestellungen von Brandschutzkonzepten im Bereich des Einzelhandels konfrontiert wurde, verfügen wir über eine hohe Kompetenz bei Bestandsimmobilien und Umbauten im Bestand. Unsere Brandschutzkonzepte gehen folglich stets von den machbaren Lösungen (technisch wie handwerklich) aus und sind außerordentlich innovativ in der Identifizierung von Kompensationen, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau wie die Regellösungen beinhalten.

Abschließend darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Brandschutzkonzepte der IDN Brandschutz Beratende Ingenieure Kläß PartG mbB großen Wert auf eine grafische Darstellung mit Brandschutzplänen legen, um Missverständnisse der Planung und Ausführung zu vermeiden. Die Detaillierung geht dabei weit über die Anforderungen vom Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes hinaus.

Prüfung des Brandschutzes

Im Rahmen der novellierten Bauordnung 1995 des Landes NRW wurde erstmals in der Bundesrepublik Deutschland ein prüfender Sachverständiger für den baulichen Brandschutz vorgesehen. Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen ermöglicht es, im einfachen Genehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW die Prüfung des Brandschutzes durch privat tätige staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes durchführen zu lassen. Dies gilt nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und Sonderbauten.

Die neue BauO NRW 2018 sieht in § 58 Abs. 6 vor, dass die Bauaufsichtsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung von brandschutztechnisch relevanten Bauantragsunterlagen und Gutachten heranziehen kann. Herr Prof. Dr.-Ing. Fastabend zählte hierbei zu der ersten Generation der anerkannten Sachverständigen und Herr Dipl.-Ing. Kläß zu der zweiten Generation. In beiden Fällen wurde eine vielfältige Erfahrung und ein umfangreiches Prüfungsverfahren mit der staatlichen Anerkennung durch die Ingenieurkammer Bau NRW abgeschlossen.

Herr Dipl.-Ing. Oliver Kläß ist berechtigt, Prüfungen des baulichen Brandschutzes gemäß der Bauordnung NRW vorzunehmen und bei Bedarf eine Konformitätserklärung und Bescheinigung nach § 16 SV-VO in Verbindung mit § 68 BauO NRW auszustellen.

Sicherheits- und Evakuierungskonzepte

Vor dem Hintergrund des Unglücks auf der Loveparade in Duisburg wurde die Gesetzgebung in mehreren Bundesländern sowie in der Musterbauordnung geändert und die Erstellung eines Sicherheits- und/oder Evakuierungskonzeptes wurde für mehrere Sonderbauten und Veranstaltungen als Grundlage im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben.

Sicherheits- und Evakuierungskonzepte gehören seit vielen Jahren zu unseren Leistungen.

Großveranstaltungen sind so durchzuführen, dass außerhalb eines Schadensereignisses die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdet werden. Zur Umsetzung der v. g. Schutzziele sind in Deutschland bei bestimmten Großveranstaltungen (z. B. Kirmes, Weihnachtsmarkt, Public Viewing u. ä.), i. d. R. mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher, Sicherheitskonzepte erforderlich.

Ein Sicherheitskonzept besteht aus einer Reihe von aufeinander abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen, die erst in ihrer Kombination die gewünschte Schutzwirkung ergeben. Das Sicherheitskonzept stellt im Allgemeinen eine Analyse möglicher Angriffs- und Schadenszenarien mit dem Ziel, ein definiertes Schutzniveau zu erreichen, dar.

Evakuierungskonzepte sind für bestimmte bauliche Anlagen (z. B. Schulen, Kindergärten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Pflegeeinrichtungen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten u. ä.) erforderlich.

Das Evakuierungskonzept stellt die Grundlage für eine geordnete, vollständige und schnelle Evakuierung und gibt zusätzlich Hilfestellung für alle durch eine Gefahrensituation in Not geratenen Personen. Im Rahmen eines Evakuierungskonzeptes werden die wichtigsten Maßnahmen beschrieben, die im Gefahrenfall notwendig sind, um alle Personen zügig, kontrolliert und ohne Panik aus dem Gefahrenbereich in Sicherheit zu bringen. Das Evakuierungskonzept umfasst die organisatorischen Abläufe und Vorbereitungen, um einer Gefahrensituation begegnen zu können. Dabei werden Regeln zur Bewältigung von Gefahrensituationen, zur Brandbekämpfung mit Selbsthilfeeinrichtungen, zur Alarmierung im Gefahrenfall sowie zum Verlauf der Rettungswege bis hin zur Bestimmung des Sammelplatzes und zur Nachsorge festgelegt. Es wird insbesondere eine klare Verteilung der Zuständigkeitsbereiche der für die Evakuierung zuständigen Personen festgelegt.

Brandschutzordnungen Teil A, B und C

Die Forderung nach einer Brandschutzordnung ist von der objektspezifischen Risikoeinschätzung abhängig und ergibt sich aus den bauordnungsrechtlichen Auflagen der Baugenehmigung und/oder aus dem Brandschutzkonzept. Darüber hinaus ist die Forderung zur Erstellung einer Brandschutzordnung in diversen Sonderbauvorschriften berücksichtigt.

Bei Gebäuden, die als Sonderbauten (z. B. Industriebauten, Versammlungsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Verkaufsstätten u. ä) eingestuft werden, ist in der Regel die Erstellung einer Brandschutzordnung erforderlich.

In der aktuellen DIN 14096:2014-05 ist der formale Rahmen für die Inhalte der Brandschutzordnung festgelegt. Dabei gliedert sich die Norm in die drei Unterteile A, B und C. Entsprechend der Differenzierung der DIN 14096:2014-05 ergeben sich unterschiedliche Zielgruppen für die einzelnen Teile A, B und C der Brandschutzordnung.

Brandschutzordnung Teil A, B und C

Die Brandschutzordnung Teil A erhält in Form eines Aushanges die grundlegenden Verhaltensregeln zur Brandverhütung und zum richtigen Verhalten im Brandfall. Sie richtet sich durchgängig, an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten.

Die Brandschutzordnung Teil B nach richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude aufhalten und denen keine besonderen Aufgaben im Brandfall zukommen. Dieser Teil enthält wichtige Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen im Brandfall.

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an alle Personen, soweit diesen über ihre Pflichten hinaus besondere Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Brandschutz zukommen.

Durch unsere umfangreiche Bewertung des organisatorischen Brandschutzes im Rahmen unserer Brandschutzkonzepte sind wir in der Lage, die Brandschutzordnung besonders rasch und kompetent anzufertigen.

Brandschutztechnische Machbarkeitsstudien

Vor dem Umbau oder Neubau von privaten, städtischen oder gewerblichen Immobilien ist unter Beachtung von Kosten und Investition der bauliche Brandschutz eine wichtige Fragestellung.

Durch die Beschäftigung mit Bestandsimmobilien verfügt die IDN Brandschutz Beratende Ingenieure Kläß PartG mbB über große Erfahrungen in der Abfassung von Machbarkeitsstudien, die die gesetzlichen Erfordernisse des baulichen Brandschutzes aufzeigen und angemessene Kompensationen vorschlagen.

Auf Wunsch des Bauherrn sprechen wir unsere Vorstellungen und Maßnahmen nicht nur mit den beauftragten Architekten und Ingenieuren, sondern bereits im Vorfeld mit der Genehmigungsbehörde ab, um bereits während des Planungsprozesses weitestgehende Rechtssicherheit zu erlangen.

Durch die Mitwirkung an vielen Wettbewerben sind wir in der Lage kurzfristig, zielorientierte Aussagen in den einzelnen Wettbewerbsphasen zu geben. Die Machbarkeitsstudien unseres Hauses können, je nach vorliegendem Einzelfall, mit einer Kostenschätzung verbunden werden, um so zielorientierte Sanierungskonzepte in Bestandsbauten zu entwickeln.

Brandschutzberatung, Brandschutzeinzelbewertungen

Nach § 14 MBO müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass

  • der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird,
  • der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,
  • die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist und
  • mögliche Löscharbeiten möglich sind.

Diese den Umfang und das Schutzziel des vorbeugenden Brandschutzes bestimmende Grundnorm wird in einer Vielzahl von Einzelvorschriften konkretisiert. Trotz dieser Vielzahl an Vorschriften sind immer noch einige Gebiete nicht gesetzlich verankert.

Durch unsere Tätigkeit außerhalb von Deutschland in vielen Ländern der EU sowie in Übersee, haben wir eine Vielzahl an Vorschriften, Denkweisen und Sicherheitskonzepten im passiven wie aktiven Brandschutz kennengelernt. Durch dieses Hintergrundwissen können wir Ihnen eine detaillierte Schutzzielbetrachtung im Einzelfall erstellen. Dies erfolgt unter Einbeziehung der verfahrenstechnischen, baulichen und betrieblichen Randbedingungen.

Somit können wir den innovativen Architekturkonzepten und Vorstellung des Bauherrn eine sehr individuelle Beratung anbieten, die vor dem Umbau oder Neubau von gewerblichen Immobilien unter Beachtung von Kosten und Investition der bauliche Brandschutz eine wichtige Fragestellung ist.

Due Diligence

Bestandsimmobilien, die zum Verkauf stehen oder gekauft werden sollen, müssen brandschutztechnische Bedingungen erfüllen, wobei das Vorhandensein und der Zustand häufig unbekannt sind.

Durch unsere umfangreichen Erfahrungen mit Umbauten und Bestandsbewertungen, erkennen wir mit geschultem Blick die Schwachpunkte der Objekte und sind in der Lage, durch wenige Ortsbegehungen eine umfangreiche Risikoanalyse über den baulichen Brandschutz anzufertigen. Diese werden detailliert dokumentiert und umfassen fallweise auch eine finanzielle Bewertung.

Aufgrund mehrjähriger Erfahrung mit in- und ausländischen Investoren haben wir uns einen umfangreichen Erfahrungsschatz im Bereich der brandschutztechnischen Due Diligence erworben. Eine Due Diligence kann sowohl für die Überprüfung der vor dem Ankauf bestehender Objekte als auch für Entwicklungsprojekte im Rahmen der Projektprüfung durchgeführt werden. Dies kann auf Käuferwunsch (Buyers Due Diligence) oder auf Wunsch des Verkäufers (Vendors Due Diligence) erfolgen.

Objektbetreuung/ -überwachung, Dokumentation

Bereits die Wurzel unseres Büros hat bei den Prüfungen größten Wert auf die Baukontrollen gelegt. Diese gute Tradition und Verpflichtung wird in der IDN Brandschutz Beratende Ingenieure Kläß PartG mbB gepflegt und fortgeführt.

Die beste Planung und das innovativste Brandschutzkonzept ist im Einsatzfall ohne eine akribische Umsetzung in der Praxis nichts wert. Über diese Überlegungen hinaus legen wir großen Wert auf eine genaue Überprüfung der Ausführung vor Ort, damit unangenehme Überraschungen in den Jahren nach der Bauausführung vermieden werden.

Eine fachlich kompetente und gewissenhafte Fachbauleitung Brandschutz ist die einfachste Möglichkeit, den Ertrag einer Investition zu sichern und die Bauaufsichtsbehörden von der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu überzeugen. Damit die erstellte Brandschutzplanung fachgerecht umgesetzt wird, unterstützen wir Sie bzw. Ihre Bauleitung im Rahmen von stichpunktartigen Baukontrollen während der Bauausführung. Die Ergebnisse der Begehungen vor Ort werden im Rahmen einer Fotodokumentation zur Verfügung gestellt.

Bei komplexen Bauvorhaben bieten wir auch die Fachbauleitung Brandschutz zur Sicherstellung der fachgerechten Bauausführung an. Damit können Problemsituationen frühzeitig erkannt und behoben werden.

Bei bestimmten Gebäuden ist es erforderlich, dass die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Brandschutznachweis (Konformitätserklärung und Bescheinigung nach § 16 SV-VO in Verbindung mit § 68 BauO NRW)  durch den Nachweisersteller bestätigt wird. Dies setzt voraus, dass wir die umgesetzten Maßnahmen im Rahmen einer Fachbauleitung Brandschutz begleiten.

Zudem prüfen wir für Sie im Rahmen der Bauausführung sämtliche Verwendbarkeitsnachweise und die Vollständigkeit der Dokumentationsunterlagen.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und den Anforderungen der örtlichen Feuerwehr
(erweiterbar auf Feuerwehreinsatzpläne)

Feuerwehrpläne werden für die Feuerwehr erstellt und dienen im Falle eines Einsatzes als erste Orientierungshilfe mit Informationen über das Gebäude und seine Nutzung.

Die Bestandteile eines Feuerwehrplans sind:

  • Objektinformationen
  • Übersichtsplan
  • Geschosspläne
  • Sonderpläne (bei Bedarf) und
  • Zusätzliche textliche Erläuterungen

Der Feuerwehrplan beinhaltet alle wichtigen Informationen für die Feuerwehr, z. B.:

  • Ansprechpartner im Einsatzfall
  • Wie viele Personen können sich im Gebäude befinden
  • Wie kommt die Feuerwehr in das Gebäude
  • Technische Details
  • Gefahrstoffe
  • Hilfsmittel für Löscharbeiten

Zusätzlich finden die Feuerwehrpläne auch Verwendung in der Vorbereitung von Einsatzübungen und Planung von Einsatztaktiken.

In der Regel werden Feuerwehrpläne für Gebäude mit besonderer Lage, Art und Nutzung gefordert, z. B. von den Baugenehmigungsbehörden oder der Feuerwehr selber. Durch zusätzliche einsatztaktische Informationen der Feuerwehr können Feuerwehrpläne zu Feuerwehreinsatzplänen erweitert werden.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 für die in einem Gebäude befindlichen Personen erstellt, z. B. Angestellte und Besucher. Sie dienen beim Betreten der baulichen Anlage dazu, sich einen Überblick über das Gebäude zu verschaffen und sich im Vorfeld über Flucht- und Rettungsmöglichkeiten im Falle eines Notfalles zu informieren. Auch Rettungskräfte können sich anhand der Pläne orientieren.

Die Inhalte eines Flucht- und Rettungsplans sind:

  • Darstellung  des aktuellen Standortes im Gebäudegrundriss
  • Flucht- und Rettungswege aus dem Gebäude heraus an einen voraussichtlich sicheren Ort
  • (z. B. Sammelstelle)
  • Standorte der Hilfsmittel zur Brandbekämpfung (z. B. Feuerlöscher)
  • Standorte der Hilfsmittel für die Erste Hilfe (z. B. Erste-Hilfe-Kasten)
  • Hinweise zum Verhalten im Brandfall
  • Hinweise zum Verhalten bei Unfällen

Flucht- und Rettungspläne werden gut sichtbar an geeigneten Stellen im Gebäude platziert und sind durch die unterschiedlichen Standorte individuell angefertigt (lagerichtig aus der Sicht des Betrachters). In der Regel muss der Arbeitgeber gemäß Arbeitsstättenverordnung  ASR A2.3 Flucht- und Rettungspläne zur Verfügung stellen.

Kontakt / Ihre Anfrage

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